Unternehmensgegenstand der Golden Gate GmbH ist mit Sitz in München ist der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien gewesen. Dabei hat sich die Gesellschaft auf Gesundheits- und Wohnimmobilien spezialisiert. Zur Finanzierung der Investitionen in die Immobilienprojekte hat die Gesellschaft im Frühjahr 2011 eine Anleihe über ein Volumen von EUR 30 Millionen mit der WKN A1KQXX emittiert. Die Anleihe ist zum Handel im Entry Standard des Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Rückzahlung der Anleihe ist zum 11.10.2014 fällig.
Insolvenzantrag gestellt
Die Golden Gate GmbH hat laut eigenen Presseverlautbarungen am 02.10.2014 Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO beim Amtsgericht München gestellt. Die Gesellschaft ist laut der Mitteilung sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet. Das heißt, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befriedigen.
Hintergrund des Insolvenzantrages ist aus Sicht von ARES Rechtsanwälte, dass am 11. Oktober 2014 eine im April 2011 begebene Unternehmensanleihe in Höhe von nominal 30 Mio. EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 1,95 Mio. EUR fällig wird. Sämtliche vom bisherigen Management unternommenen Versuche, eine Refinanzierung der Anleihe sicherzustellen, sind gescheitert.
Was bedeutet die Insolvenz für meine Ansprüche aus der Anleihe?
Wie die Golden Gate GmbH mitgeteilt hat, soll der Insolvenzantrag gestellt werden, weil die Gesellschaft überschuldet und zahlungsunfähig ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht für sämtliche Schulden, die es hat, aufkommen kann. Dazu gehören auch die Schulden gegenüber den Anleihegläubigern.
Die Gesellschaft beabsichtigt eine Sanierung in Eigenverwaltung. Sollte das Insolvenzgericht dem Antrag stattgeben, würde die Golden Gate GmbH die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines sogenannten Sachwalters weiter selbst verwalten. Sanierung bedeutet für die Gläubiger dabei oftmals, dass sie aufgefordert werden auf ihre Forderungen ganz oder teilweise zu verzichten, um ein Regelinsolvenzverfahren zu vermeiden. In einem Regelinsolvenzverfahren würde das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft unter den Gläubigern gemäß ihrem Rang anteilig verteilt werden, während bei einer Sanierung in Eigenverwaltung durch eine Fortführung der Gesellschaft eine Besserstellung der Gläubiger erreicht werden soll.
Mit dem Insolvenzantrag besteht für die Anleihegläubiger damit die Gefahr von Verlusten, wobei zunächst die Entscheidung des Gerichtes über den Insolvenzantrag in Eigenverwaltung und ein sich möglicherweise anschließendes Sanierungskonzept abgewartet werden sollte.
In welchem Umfang kann ich noch mit Zahlungen aus der Anleihe rechnen?
Ob und in welchem Umfang die Anleger mit Zahlungen rechnen können, ist derzeit unklar. Die Unternehmensanleihe der Golden Gate GmbH ist besichert. Zum einen wurden zugunsten der Anleihegläubiger teilweise erstrangige Grundschulden an dem Grundstück des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses in Leipzig Wiederitzsch in Höhe von nominal 30. Mio. Euro bestellt. Zum anderen hat der ehemalige Alleingeschäftsführer eine Patronatserklärung abgegeben.
Aus Sicht der ARES Rechtsanwälte bestehen Zweifel daran, ob diese Sicherheiten ausreichen werden, um die Ansprüche der Anleihegläubiger vollständig zu befriedigen. Zwar gibt es ein Wertgutachten für das Leipziger Grundstück, das für die Immobile einen Verkehrswert von ca. 30 Mio. Euro angibt. Die von der Gesellschaft bestätigten Schwierigkeiten der Vermarktung der Immobilie lassen es jedoch zweifelhaft erscheinen, dass dieser Wert sich tatsächlich erzielen lässt.
Ähnliches gilt aus Sicht der ARES Rechtsanwälte für die Patronatserklärung von Herrn Rampold. Ob Herr der ehemalige Geschäftsführer über die notwendigen Mittel verfügt, um eine etwaig verbleibende Unterdeckung aus der Besicherung auszugleichen, erscheint fraglich. Hier werden die Maßnahmen des neuen Managements abzuwarten sein. So hat die Golden Gate GmbH bereits angekündigt, dass die neue Geschäftsführung der Gesellschaft unverzüglich klären wird, welche Rechte aus dem seitens Herrn Rampold gegenüber der Gesellschaft abgegebenen Patronat bestehen. Zudem sollen die Rechte aus dem Patronat unverzüglich zur Sicherung der Gläubigerinteressen geltend gemacht werden.
Entscheidend wird aber auch der beabsichtigte Insolvenzplan zur Sanierung der Gesellschaft sein. Dieser von der Gesellschaft für den Fall der Insolvenzeröffnung angekündigte Insolvenzplan wird nach den Erfahrungen von ARES Rechtsanwälte auch Regelungen zu den Ansprüchen der Anleihegläubiger enthalten. Solche Insolvenzpläne sehen für Anleihgläubiger häufig einen zumindest teilweisen Forderungsverzicht vor. Ob dies auch im Falle der Golden Gate GmbH erforderlich sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren, insbesondere dem Verschuldungsgrad der Gesellschaft ab. Die Verhandlungen über einen solchen möglichen Beitrag der Anleihegläubiger zur Sanierung der Gesellschaft wird der im Rahmen einer noch einzuberufenden Gläubigerversammmlung der Anleihegläubiger zu wählende Gemeinsame Vertreter führen.
Was habe ich als Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren zu veranlassen?
Grundsätzlich sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Forderungen gegen die insolvente Gesellschaft zur Insolvenztabelle anzumelden. Mit Eröffnung des Verfahrens werden die Gläubiger über die Notwendigkeit der Anmeldung und entsprechende Fristen durch das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter informiert.
Gibt es Möglichkeiten, etwaige Verluste aus der Anleihe anderweitig geltend zu machen?
Wir prüfen aktuell in Betracht kommende Ansprüche, insbesondere gegen Dritte, wobei aktuell der Umfang eines möglichen Schadens noch völlig unklar ist.
Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Da bezüglich des Fortgangs des Verfahrens noch viele Fragen offen sind, sollten Anleger zunächst die Entscheidung des Insolvenzgerichts abwarten.
Anleger, die sich näher über ihre derzeitige rechtliche Situation informieren wollen, können aber bereits jetzt Kontakt zu uns aufzunehmen.
Informationen für betroffene Anleihegläubiger
Betroffene Anleihegläubiger können sich unverbindlich bei der Kanzlei ARES Rechtsanwälte registrieren, um weitere Informationen über mögliche Ansprüche zu erhalten. Sollte sich die Gefahr von Verlusten der Anleihegläubiger realisieren und sollten nach unserer Einschätzung Ansprüche bestehen, um diese Verluste zu kompensieren, werden wir die registrierten Gläubiger über mögliche Ansprüche informieren.
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