Insolvenz der Future Business KGaA
Die Future Business KGaA (FuBus) ist die Muttergesellschaft der sog. FuBus-Gruppe. Unter der FuBus befinden bzw. befanden sich ein Vielzahl weiterer Gesellschaften, die unter anderem als die sogenannte „INFINUS-Gruppe“ bekannt sind. Im Zuge einer deutschlandweiten Razzia in Geschäfts- und Privaträumen mit 400 Beamten hatte die Staatsanwaltschaft am 05.11.2013 die Gründer und Vorstände der Fubus-Gruppe wegen des Verdachts des großangelegten Betruges zum Nachteil von ca. 40.000 Anlegern festgenommen, Vermögenswerte beschlagnahmt und umfangreiches Aktenmaterial sichergestellt.
Unter anderem mit Schuldverschreibungen und Genussscheinen hatte die FuBus-Gruppe geschätzte eine Milliarde Anlegergelder eingeworben. Die Muttergesellschaft Fubus soll nach Angaben des Insolvenzverwalters davon alleine 763 Millionen Euro eingesammelt haben. Den FuBus-Anlegern drohen nun hohe Verluste, da über das Vermögen der Future Business KGaA das zuständige Amtsgericht Dresden mit Beschluss vom 1. April 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet hat.
Aktuelle Entwicklungen zur Future Business KGaA
Per Beschluss hat das Amtsgericht Dresden die Genussrechtsgläubiger zur Gläubigerversammlung am 08.10.2014 geladen. Dort wird es auch um die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters für die einzelnen Serien von Genussscheinen gehen.
Rechtsanwalt Philipp Neumann von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte steht zur Wahl als Gemeinsamer Vertreter der Genussrechtsgläubiger.
Wie kann ich meine Rechte aus den Genussscheinen im Insolvenzverfahren geltend machen?
Mit Datum vom 08.09.2014 hat das Amtsgericht Dresden die Genussrechtsgläubiger zur Gläubigerversammlung am 08.10.2014 geladen. Dort wird es auch um die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters für die einzelnen Serien von Genussscheinen gehen. Dieser kann die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren vertreten und bündeln und Forderungen im Insolvenzverfahren für die Gläubiger anmelden. Er kontrolliert und unterstützt die Arbeit des Insolvenzverwalters, um eine bestmögliche Quote für die von ihm vertretene Gläubigergruppe zu erreichen.
Warum kann der Gemeinsame Vertreter für die Genussrechtsinhaber besonders wichtig sein?
Anders als die größte Gläubigergruppe der FuBus, die Schuldverschreibungsinhaber, sind die Forderungen der Genussscheininhaber nach den Genussrechtsbedingungen nachrangig. Dies würde bedeuten, dass die Genussrechtsinhaber in dem Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgehen würden. Allerdings liegt dem Insolvenzverwalter bereits ein Rechtsgutachten vor, das die vereinbarte Nachrangigkeit der Genussrechte als unwirksam ansieht. Auf der Grundlage dieses Gutachtens sind die Forderungen der Genussrechtsinhaber gleichrangig mit den anderen Forderungen zu behandeln. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Bruno Kübler hat mitgeteilt, dem Gutachten folgen zu wollen.
Aufgabe eines Gemeinsamen Vertreters der Genussrechtsinhaber wird es daher insbesondere sein, darauf hinzuwirken, dass die Gleichrangigkeit der Forderungen der Genussrechtsinhaber im weiteren Verlauf des Insolverfahrens nicht wieder in Frage gestellt wird. Ansonsten könnten die Genussrechtsgläubiger leer ausgehen. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter fachkundig zu unterstützen aber auch zu kontrollieren, um das bestmögliche Ergebnis für die Genussrechtsgläubiger zu erreichen.
Muss ich meine Forderung im Insolvenzverfahren selbst anmelden?
Eine eigene Forderungsanmeldung ist nicht notwendig, wenn für Ihre Serie von Genussscheinen ein Gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Dieser übernimmt die Forderungsanmeldung für Sie. Kosten für die Vertretung durch den Gemeinsamen Vertreter fallen für Sie nicht an. Die Vergütung des Gemeinsamen Vertreters erfolgt nach den Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes aus der Insolvenzmasse. Nur für den Fall, dass für Ihre Serie von Genussrechten kein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden sollte, wäre eine eigene Forderungsanmeldung notwendig.
Wie kann ich einen Gemeinsamen Vertreter für meine Genussscheinserie wählen?
Vom Insolvenzverwalter sollten Ihnen bereits Formulare zugegangen sein oder noch zugehen, mit denen die Abstimmung zur Wahl eines Gemeinsamen Vertreters einem Stimmrechtsvertreter übertragen werden kann, so dass eine Abstimmung ohne persönliche Teilnahme gewährleistet ist. Selbstverständlich darf jeder Gläubiger auch persönlich an der Gläubigerversammlung teilnehmen und dort seine Stimme abgeben, notwendig ist dies jedoch nicht.
Bei Fragen zur Stimmrechtsvertretung oder zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite.
Wann kann ich mit welchen Zahlungen im Insolvenzverfahren rechnen?
Nach den bisherigen Schätzungen des Insolvenzverwalters dürfte eine Insolvenzquote der FuBus bei maximal 20 % liegen. Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Zahlung aus der Insolvenzmasse an die Genussrechtsinhaber geleistet wird, ist die Anerkennung der Forderung als nicht nachrangig. Dies wird unter anderem die Aufgabe des Gemeinsamen Vertreters sein, eine solche Anerkennung aufrecht zu erhalten.
Gibt es Möglichkeiten, meinen Verlust gegenüber Dritten geltend zu machen?
Gegenüber den Verantwortlichen des vermuteten Betrugssystems können durchaus auch unmittelbar persönlich Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Hier ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, inwieweit diese Ansprüche auch tatsächlich durchsetzbar sind. Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen Betruges der Verantwortlichen selbst ist nach hiesiger Einschätzung zunächst das Ergebnis des weiterhin andauernden Ermittlungsverfahrens abzuwarten. Im Rahmen der zu erwartenden Gerichtsverfahren vor dem Strafgericht könnten dann zum Beispiel Ansprüche auf Schadenersatz im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden.
Ihnen gegenüber zum Schadenersatz Verpflichtete können darüber hinaus all diejenigen sein, die Sie hinsichtlich der Investition in die Genussscheine beraten haben. Auch wenn einem Berater nicht grundsätzlich der Vorwurf gemacht werden kann, er habe von einem möglichen Betrugssystem gewusst, so wurden in vielen Fällen Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt, was eine Haftung des Beraters auf Schadensersatz begründen kann.
Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sollten Sie sich mit dem zu erwartenden Verlust aus den Genussscheinen nicht abfinden wollen, kann eine Durchsetzung Ihrer Rechte insbesondere gegen Dritte mit anwaltlicher Hilfe sinnvoll sein. Es bietet sich an, seine möglichen Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung überprüfen zu lassen. Hier lässt sich schnell klären, ob ein weiteres Vorgehen Erfolg verspricht und welche Chancen und Risiken ein solches Verfahren mit sich bringt. Insbesondere sollte eine Prüfung von Fristen möglicher Ansprüche erfolgen, um nicht später erfahren zu müssen, dass eigentlich bestehende Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr erfolgversprechend geltend gemacht werden können.
Aktuelles zum Thema Future Business KGaA :
24.09.2014: Ares-Rechtsanwalt Philipp Neumann stellt sich als Gemeinsamer Vertreter zur Wahl.
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